Die Qualifizierte elektronische Signatur
Eine Garantie für Sicherheit und Rechtskonformität
Die Besonderheiten der qualifizierten elektronischen Signatur
Gemäß der eIDAS-Verordnung stellt die qualifizierte elektronische Signatur das höchste Sicherheitsniveau dar. Sie ist in allen Ländern der Europäischen Union als gleichwertig mit einer handschriftlichen Unterschrift gesetzlich anerkannt. Sie zeichnet sich durch mehrere Schlüsselmerkmale aus:
- Authentizität und Identitätsprüfung: Der Unterzeichner wird von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) in einem strengen Verfahren authentifiziert, das eine persönliche Überprüfung, eine Videokontrolle oder eine Überprüfung mit Hilfe eines elektronischen Personalausweises umfasst. Er verwendet eine qualifizierte Signaturerstellungseinheit (QSCD).
- Integrität und Unverletzlichkeit des Dokuments: Jede Änderung nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung macht die Unterzeichnung ungültig. Qualifizierte digitale Zertifikate gewährleisten, dass die Integrität des Dokuments vollständig erhalten bleibt.
- Nichtabstreitbarkeit: Die qualifizierte Signatur ist ein besonders starker Beweis vor Gericht. Sie hat eine maximale Beweiskraft, wodurch die Beweislast auf die Partei verlagert wird, die die Unterschrift bestreitet.
- Gesetzliche Anerkennung in ganz Europa: Die qualifizierte elektronische Signatur wird von allen Behörden und Gerichten der EU-Mitgliedstaaten automatisch anerkannt, genauso wie eine handschriftliche Unterschrift.
- Qualifiziertes Zertifikat: Es wird von einem QTSP ausgestellt, entspricht den geltenden europäischen Standards und muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gültig sein.
- Sichere Signaturvorrichtung (QSCD): Es kann sich um ein materielles Medium (kryptographischer Schlüssel, Chipkarte) oder Software handeln, das dazu bestimmt ist, den privaten Schlüssel des Unterzeichners zu schützen und dabei die europäischen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.
Einfach | Erweitert | Qualifiziert
Nicht alle elektronischen Signaturen sind gleich!
Die 2016 in Kraft getretene eIDAS-Verordnung bildet den Rahmen für elektronische Transaktionen in der gesamten Europäischen Union. Die Verordnung definiert drei Stufen der elektronischen Signatur, die jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Identifizierung des Unterzeichners stellen.
Hier ein Überblick über diese drei Ebenen :
Dies ist die Basisstufe. Die einfache Signatur umfasst alle Signatureinheiten, die keine vorherige Identitätsprüfung erfordern. Sie ist weit verbreitet und macht etwa 90% aller elektronischen Signaturen aus. Obwohl sie ein bescheidenes Sicherheitsniveau bietet, bleibt sie in der gesamten EU rechtsgültig.
Die fortgeschrittene Signatur ist sicherer als die einfache Signatur und erfordert eine strengere Identifizierung des Unterzeichners, normalerweise durch ein digitales Zertifikat. Diese Stufe wird empfohlen, wenn die zu unterzeichnenden Dokumente erhebliche rechtliche Auswirkungen haben. Sie stellt sicher, dass die Signatur vom Unterzeichner selbst stammt, unter seiner alleinigen Kontrolle erstellt wurde und sicher mit dem Dokument verknüpft ist.
Dies ist die höchste Sicherheitsstufe. Um gültig zu sein, muss die QES strenge Anforderungen erfüllen, einschließlich :
- Die Verwendung einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit (QSCD).
- Die Ausstellung eines qualifizierten Zertifikats durch einen zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter.
Gemäß Artikel 3 der eIDAS-Verordnung ist diese Signatur so konzipiert, dass sie die stärksten Garantien bietet, sowohl in Bezug auf die Authentifizierung als auch auf die rechtliche Zuverlässigkeit.
Signaturniveau | Sicherheitsniveau | Identifikation des Unterzeichners | Empfohlene Verwendung | Rechtlicher Wert |
Einfache Signatur | 🔓 Gering | Keine vorherige Identitätsprüfung | Alltägliche Dokumente mit geringem Einsatz | ✅ Rechtlich anerkannt |
Erweiterte Signatur | 🔒 Gute | Authentifizierung durch digitales Zertifikat | Sensible Dokumente mit hohem rechtlichen Risiko | ✅ Rechtlich anerkannt |
Qualifizierte Signatur | 🔐 Starke | Strenge Überprüfung + qualifiziertes Zertifikat | Verträge mit hohem Wert, Einhaltung von Vorschriften | ✅ Anerkannt als handschriftliches Äquivalent |
Zu beachten
Alle Ebenen der elektronischen Signatur sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gesetzlich anerkannt und rechtlich bindend. Der Unterschied zwischen ihnen liegt daher nicht in ihrer Rechtsgültigkeit, sondern im Grad der Sicherheit und des Schutzes vor Betrug, den sie bieten. Die Wahl der Stufe hängt daher von der Art des Dokuments, seiner Bedeutung und den damit verbundenen Risiken ab.
✅ Gesetzliche Anerkennung in der Europäischen Union
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) hat sowohl in Frankreich als auch in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union den gleichen rechtlichen Wert wie eine handschriftliche Unterschrift. Diese Anerkennung beruht auf der eIDAS-Verordnung (Artikel 25.2) sowie auf Artikel 1367 des französischen Zivilgesetzbuches. In Gerichtsverfahren hat sie maximale Beweiskraft: Sie gilt als zuverlässig, und es obliegt der Partei, die sie anfechtet, ihre Unregelmäßigkeit nachzuweisen.
Darüber hinaus wird jede QES, die von einem qualifizierten Anbieter in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, automatisch und ohne weitere Formalitäten in allen anderen EU-Ländern akzeptiert. Da die QES den europäischen Standards entspricht, ist sie die ideale Lösung für Dokumente mit hohem rechtlichen Wert.
⚖️ Rechtliche und operative Vorteile
Die qualifizierte elektronische Signatur bietet solide rechtliche und praktische Garantien:
Rechtlich gesehen gewährleistet sie :
- eine paneuropäische Rechtsgültigkeit,
- eine hohe Beweiskraft,
- eine sichere Identifizierung des Unterzeichners,
- dieIntegrität des Dokuments,
- und die Nichtabstreitbarkeit der unterzeichneten Urkunden.
Operativ ermöglicht sie :
- den digitalen Austausch zu sichern,
- das Betrugsrisiko zu verringern,
- die Verwaltungs- und Vertragsprozesse zu beschleunigen,
- die Kosten für Papier und Postversand zu senken,
- undeine vollständige Rückverfolgbarkeit durch einen fälschungssicheren digitalen Fingerabdruckzu gewährleisten.