Die Qualifizierte elektronische Signatur

Eine Garantie für Sicherheit und Rechtskonformität

Besonderheiten

qualifizierte Signatur

3 Ebenen

Unterschrift

Anerkennung

Recht

Nutzen

operativ

Die Besonderheiten der qualifizierten elektronischen Signatur

Gemäß der eIDAS-Verordnung stellt die qualifizierte elektronische Signatur das höchste Sicherheitsniveau dar. Sie ist in allen Ländern der Europäischen Union als gleichwertig mit einer handschriftlichen Unterschrift gesetzlich anerkannt. Sie zeichnet sich durch mehrere Schlüsselmerkmale aus:

  • Authentizität und Identitätsprüfung: Der Unterzeichner wird von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) in einem strengen Verfahren authentifiziert, das eine persönliche Überprüfung, eine Videokontrolle oder eine Überprüfung mit Hilfe eines elektronischen Personalausweises umfasst. Er verwendet eine qualifizierte Signaturerstellungseinheit (QSCD).
  • Integrität und Unverletzlichkeit des Dokuments: Jede Änderung nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung macht die Unterzeichnung ungültig. Qualifizierte digitale Zertifikate gewährleisten, dass die Integrität des Dokuments vollständig erhalten bleibt.
  • Nichtabstreitbarkeit: Die qualifizierte Signatur ist ein besonders starker Beweis vor Gericht. Sie hat eine maximale Beweiskraft, wodurch die Beweislast auf die Partei verlagert wird, die die Unterschrift bestreitet.
  • Gesetzliche Anerkennung in ganz Europa: Die qualifizierte elektronische Signatur wird von allen Behörden und Gerichten der EU-Mitgliedstaaten automatisch anerkannt, genauso wie eine handschriftliche Unterschrift.
  • Qualifiziertes Zertifikat: Es wird von einem QTSP ausgestellt, entspricht den geltenden europäischen Standards und muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gültig sein.
  • Sichere Signaturvorrichtung (QSCD): Es kann sich um ein materielles Medium (kryptographischer Schlüssel, Chipkarte) oder Software handeln, das dazu bestimmt ist, den privaten Schlüssel des Unterzeichners zu schützen und dabei die europäischen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.

Einfach | Erweitert | Qualifiziert

Nicht alle elektronischen Signaturen sind gleich!

Die 2016 in Kraft getretene eIDAS-Verordnung bildet den Rahmen für elektronische Transaktionen in der gesamten Europäischen Union. Die Verordnung definiert drei Stufen der elektronischen Signatur, die jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Identifizierung des Unterzeichners stellen.

Hier ein Überblick über diese drei Ebenen :

SignaturniveauSicherheitsniveauIdentifikation des UnterzeichnersEmpfohlene VerwendungRechtlicher Wert
Einfache Signatur🔓 GeringKeine vorherige IdentitätsprüfungAlltägliche Dokumente mit geringem Einsatz✅ Rechtlich anerkannt
Erweiterte Signatur🔒 GuteAuthentifizierung durch digitales ZertifikatSensible Dokumente mit hohem rechtlichen Risiko✅ Rechtlich anerkannt
Qualifizierte Signatur🔐 StarkeStrenge Überprüfung + qualifiziertes ZertifikatVerträge mit hohem Wert, Einhaltung von Vorschriften✅ Anerkannt als handschriftliches Äquivalent

Zu beachten

Alle Ebenen der elektronischen Signatur sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gesetzlich anerkannt und rechtlich bindend. Der Unterschied zwischen ihnen liegt daher nicht in ihrer Rechtsgültigkeit, sondern im Grad der Sicherheit und des Schutzes vor Betrug, den sie bieten. Die Wahl der Stufe hängt daher von der Art des Dokuments, seiner Bedeutung und den damit verbundenen Risiken ab.

eidas electronic identification trust services europe logo

Nicht alle Signaturen sind identisch

✅ Gesetzliche Anerkennung in der Europäischen Union

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) hat sowohl in Frankreich als auch in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union den gleichen rechtlichen Wert wie eine handschriftliche Unterschrift. Diese Anerkennung beruht auf der eIDAS-Verordnung (Artikel 25.2) sowie auf Artikel 1367 des französischen Zivilgesetzbuches. In Gerichtsverfahren hat sie maximale Beweiskraft: Sie gilt als zuverlässig, und es obliegt der Partei, die sie anfechtet, ihre Unregelmäßigkeit nachzuweisen.

Darüber hinaus wird jede QES, die von einem qualifizierten Anbieter in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, automatisch und ohne weitere Formalitäten in allen anderen EU-Ländern akzeptiert. Da die QES den europäischen Standards entspricht, ist sie die ideale Lösung für Dokumente mit hohem rechtlichen Wert.

⚖️ Rechtliche und operative Vorteile

Die qualifizierte elektronische Signatur bietet solide rechtliche und praktische Garantien:

Rechtlich gesehen gewährleistet sie :

  • eine paneuropäische Rechtsgültigkeit,
  • eine hohe Beweiskraft,
  • eine sichere Identifizierung des Unterzeichners,
  • dieIntegrität des Dokuments,
  • und die Nichtabstreitbarkeit der unterzeichneten Urkunden.

Operativ ermöglicht sie :

  • den digitalen Austausch zu sichern,
  • das Betrugsrisiko zu verringern,
  • die Verwaltungs- und Vertragsprozesse zu beschleunigen,
  • die Kosten für Papier und Postversand zu senken,
  • undeine vollständige Rückverfolgbarkeit durch einen fälschungssicheren digitalen Fingerabdruckzu gewährleisten.